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Zur Stadtentwicklungsplanung:

Hohe Schadstoffbelastung im Stadtgebiet Leonberg  

Verfasser: Ewald Thoma 

Wie bereits mehrfach berichtet, werden seit dem Sommer letzten Jahres im Stadtgebiet Schadstoffmessungen gemäß der 23. Bundesimmissionsschutzverordnung (23. BImSchV) vorgenommen. Auftraggeberin ist die Stadt Leonberg. Die Messungen werden von der UMEG in Karlsruhe durchgeführt. Die UMEG ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg. Messorte sind die Gebersheimer-Straße, die Friedhofstrasse und der Neuköllner-Platz. Vom Land selbst wird parallel mit gleicher Methodik weiterhin in der Grabenstraße gemessen.  

Das Messprogramm ist nach einem Jahr inzwischen abgeschlossen. Der Bericht der UMEG liegt in einer vorläufigen Fassung vor. Der Planungsauschuß des Gemeinderats hat sich am 18.7.02 mit den Ergebnissen befasst. Erfreulicherweise ist das Interesse an den Messergebnissen bei vielen Gemeinderäten größer geworden. Immerhin lagen sogar neben der Anfrage des Agenda-Forums auch Anfragen mehrerer Fraktionen vor. Entscheidungen wurden bisher jedoch noch nicht getroffen. Aufgrund der Schwierigkeit der Materie sind noch weitere Beratungen notwendig. Die Fraktionen des Gemeinderats wollen sich jedoch zeitnah mit dem Thema befassen, so daß noch im Herbst damit zu rechnen ist, daß das Thema in den Gemeinderat geht. Auch die lokale Presse hat das Thema wieder aufgegriffen, so daß wir nun hoffen, daß endlich wieder Bewegung in die Sache kommt.

Insbesondere sollten die Meßergebnisse Eingang in die bevorstehende Stadtentwicklungsplanung finden. Sie geben wichtige Hinweise, wo die Belastungsprobleme im Stadtgebiet von Leonberg tatsächlich liegen und tragen somit dazu bei, daß mit gezielten planerischen Maßnahmen Verbesserungen für die betroffenen Bürger erreicht werden können.   

Wie ist der derzeitige Stand ?  

Die UMEG hat sich bei ihrem Bericht streng an die 23. BImSchV gehalten, da der Auftrag der Stadt so lautete. Problem dabei: Diese Verordnung ist de facto inzwischen veraltet. Im Zuge der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien wird diese Verordnung weitgehend durch eine neu gefasste 22. BImSchV bzw. eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ersetzt. Erfreulich aus unserer Sicht: Die Grenzwerte werden dadurch deutlich strenger und - was noch wichtiger ist - es werden Maßnahmen vorgeschrieben - u.a. auch Verkehrsbeschränkungen- , wenn diese Grenzwerte überschritten werden.  

Was galt bisher und wie sehen die Messwerte aus ?  

Die 23. BImSchV ist speziell auf die Untersuchung der Schadstoffbelastung durch den Straßenverkehr ausgerichtet. Daher werden folgende Schadstoffe und Grenzwerte (in der Verordnung Prüfwerte genannt) berücksichtigt: 

-   Stickstoffdioxid (NO2); 98% Wert (Maß für die Kurzzeitbelastung); errechnet aus den Jahresmittelwerten; Formel: Jahresmittelwert multipliziert mit dem Faktor 2,2

-   Ruß; Jahresmittelwert

-   Benzol; Jahresmittelwert 

Alle Messungen sind auf ein gesamtes Jahr bezogen. Die vorläufigen Messergebnisse berücksichtigen zunächst nur 11 Monate. Der 12. Monat war zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht ausgewertet. Wesentliche Abweichungen sind jedoch erfahrungsgemäß unwahrscheinlich. Die Ergebnisse sind wie folgt (Angaben in μg/cbm), Überschreitungen des Prüfwerts (Grenzwerts) sind fettgedruckt.:  

Schadstoff

Graben - straße

Gebersheimer Straße Neuköllner Platz

Friedhof- Straße

Grenzwert(zum Vergleich)

NO2  

168  

141

133 126 160
Ruß  

8,2

5,7 4,5 4,7 8,0
Benzol  

6,0

3,1 3,1 3,0 10,0

Die längste 'Messhistorie' gibt es in der Grabenstrasse. Die bisherigen Ergebnisse sind zusammen mit den neuen Messungen in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

 

NO2

Benzol

Russ

98%-Wert

Mittelwert

Mittelwert

1997/98

140

18,6

15,4

1998/99

156

10,3

13,5

1999/00

138

8,7

16,2

2001/02

168

6,0

8,2

Grenzwert

160

10,0

8,0

 

Wie ist dies zu bewerten ?

NO2  

Die NO2-Werte sind nach wie vor sehr hoch. In der Grabenstraße sind sie sogar wieder deutlich angestiegen und haben zum ersten mal den Prüfwert überschritten. Auch in der Gebersheimer- Straße gibt es Grund zur Sorge. Der Wert dort ist immerhin so hoch wie in der Grabenstraße im Jahre 1999/00 und liegt nur unwesentlich unter dem Prüfwert. 

Die folgende Grafik der Messwerte in der Grabenstraße verdeutlicht, daß das NO2 offensichtlich in den letzten Jahren in Leonberg nicht zurückgeht.

 


   
   

Ruß  

Der Rußwert in der Grabenstrasse ist zwar deutlich zurückgegangen, liegt aber immer noch über dem Grenzwert. Der Rückgang konnte bisher nicht vollständig erklärt werden. Möglicherweise spielt die bauliche Veränderung in der Nähe der Meßstelle eine Rolle, möglich ist auch, daß der inzwischen schwefelärmere Kraftstoff eine Rolle spielt, da solche Rückgänge auch in anderen Städten beobachtet wurden. In der Gebersheimer-Straße liegt der Wert zwar unter dem Grenzwert, aber nicht sehr weit davon entfernt. 

Benzol  

Beim Benzol sind die ganz hohen Werte von früher inzwischen erfreulicherweise nicht mehr vorhanden. Dies ist dadurch erklärbar, daß der Kraftstoff inzwischen benzolärmer ist, allerdings erwarten die Fachleute hier keine weitere Reduktion mehr.

Was sagt dazu die neue Gesetzgebung ?  

Die Beurteilung der Schadstoffbelastung nach der 23. BImSchV ist inzwischen veraltet. Im Zuge der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien wird diese Verordnung weitgehend durch eine neu gefasste 22. BImSchV bzw. eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ersetzt.  Dadurch sind die Messwerte in Leonberg  nun unter einem anderen Blickwinkel zu sehen. Die nach der 23. BImSchV vorgesehenen Werte sind nicht unmittelbar mit den Werten der neuen Regelungen vergleichbar. Die wesentlichen neuen Grenzwerte lauten folgendermaßen: 

-    NO2: 
Grenzwert Jahresmittelwert: 40 μg/cbm
Grenzwert Kurzzeitwert: 200 μg/cbm; dieser darf nur 18 Stunden pro Jahr überschritten werden

-    Ruß /PM10
Ruß wird nicht mehr berücksichtigt ; stattdessen Feinstaub PM10;
Grenzwert Jahresmittelwert: 40 μg/cbm
Grenzwert Tagesmittelwert:  50 μg/cbm; dieser darf nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden 

-    Benzol:
Grenzwert Jahresmittelwert: 5 μg/cbm

Für NO2 und Benzol gelten diese Werte ab 2010, für PM 10 ab 2005. Ab 2001 müssen jedoch schon sogenannte Toleranzmargen eingehalten werden, d.h. Die Werte dürfen zunächst noch etwas höher liegen, müssen aber Jahr für Jahr reduziert werden bis sie das Ziel erreicht haben.  

Die Messungen der UMEG sind für Jahresmittelwerte von NO2 und Benzol direkt übernehmbar. Für PM10 kann man die in Fachkreisen übliche Faustregel anwenden, daß die PM10-Konzentration etwa 5 bis 6 mal höher ist als die Rußkonzentration. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechend umgerechneten Werte:   

Schadstoff

Graben- Straße

Gebersheimer Straße Neuköllner Platz

Friedhof- Straße

Grenz- wert Toleranz -marge 2002
NO2 76   64   60 57 40 58
PM10 45   31 25 26 40 45,8
Benzol 6,0   3,1 3,1 3,0 5 10

 

Die folgende Grafik setzt diese Meßergebnisse in Bezug zu den Grenzwerten der neuen Verordnung und gibt somit einen guten Gesamtüberblick. Dabei sind die jeweiligen Grenzwerte der Jahresmittelwerte  mit 100% angesetzt. Sie stellt das prozentuale Verhältnis der gemessenen Werte dar und gibt so einen guten Eindruck von der Situation an den Leonberger Straßen. Für PM10 wurde dabei der Wert für Ruß mit dem Faktor 5,5 multipliziert. 

 


 

Die Grafik zeigt deutlich die Wirkung der verschärften Grenzwerte. So werden in der Grabenstraße alle Grenzwerte überschritten.  Besonders gravierend zeigt sich die Verschärfung bei der NO2- Belastung. War nach der 23. BImSchV der Prüfwert in der Grabenstraße für NO2 nur leicht überschritten, so ist nun eine Überschreitung des Grenzwerts um nahezu 100 % vorhanden. Auch der Benzol- Grenzwert ist nun wieder überschritten. Es ist nun klar ersichtlich, daß es im gesamten Stadtgebiet von Leonberg vor allem mit den neuen Grenzwerten für NO2  erhebliche Probleme geben wird. Der neue Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 μg/cbm wird an allen 4 Messstellen in Leonberg deutlich überschritten. Auch die in diesem Jahr gültige Toleranzmarge von 58 μg/cbm wird im Jahre 2002 an 3 Messstellen überschritten (Friedhofstrasse ist mit 57 μg/cbm ganz knapp drunter).  Es ist zu vermuten, daß auch der neue Kurzeitwert von 200 μg/cbm, der nur maximal 18 Stunden pro Jahr überschritten  werden darf, in Leonberg ein Problem darstellt. An der Meßstation am Leobad wurde z.B. im Juni dieses Jahres dieser Grenzwert über längere Zeit überschritten. Der Spitzenwert lag bei 235 μg/cbm. Die hohe NO2-Belastung wird in Leonberg zu weit mehr als 90% durch den Verkehr verursacht. Leider sind die technischen Möglichkeiten zur Reduktion von NO2 inzwischen nahezu vollständig ausgereizt (nahezu jedes Auto hat inzwischen einen Katalysator), so daß eine wirkungsvolle Reduktion nur durch Reduktion des Verkehrsaufkommens möglich ist.  

 

Auch bei den PM10- Werten sind Probleme zu erwarten, da nicht nur der Jahresmittelwert berücksichtigt werden muß, sondern auch der Tagesmittelwert von 50 μg/cbm nur maximal an 35 Tagen überschritten werden darf. Während der Jahresmittelwert vermutlich eingehalten werden kann, ist der Grenzwert für den Tagesmittelwert im Stadtgebiet von Leonberg vermutlich problematisch. Grund: In Leonberg gibt es häufig austauscharme Wetterlagen, welche zusammen mit der schwierigen Topografie die tageweise Anreicherung von Schadstoffen an bestimmten Stellen des Stadtgebiets begünstigt.

 

Bei Benzol besteht am ehesten noch die Chance, daß die Grenzwerte dauerhaft unterschritten werden könnten. Allerdings sind Benzol und Ruß bzw. PM10 nachweislich krebserregend. Jeder Grenzwert ist daher bei solchen Stoffen in Expertenkreisen umstritten. Viele Experten sind der Meinung, daß auch die neuen Grenzwerte der EU zu hoch seien, so daß die in Leonberg auftretenden Schadstoffkonzentrationen bei diesen Stoffen ein ständiges Risikopotential darstellen. So liegen z.B. die Beurteilungsmaßstäbe des LAI für Ruß bei 1,5 μg/cbm, für Benzol bei 2,5 μg/cbm.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nun zwingend geboten, daß der Leonberger Gemeinderat handelt.  Wir brauchen endlich ein Konzept, wie wir die Schadstoffkonzentrationen im Stadtgebiet nachhaltig senken können. Wir hoffen nicht, daß wir erst mit der Knute des Gesetzes drohen müssen, um Fortschritte auf diesem Gebiet zu erreichen.   

 

Was bedeutet dies für die Stadtentwicklungsplanung ?  

Die hohen Schadstoffkonzentrationen in der Grabenstraße stellen aufgrund der schon seit Jahren durchgeführten Messungen keine Überraschung dar. Sie sind durch die bekannten hohen Verkehrsbelastungen an  dieser Straße und die bauliche und topografische Lage erklärbar. Bemerkenswert ist jedoch die hohe Belastung der Gebersheimer-Straße. Sie liegt bei NO2 und bei PM10/Ruß  deutlich über der Belastung des Neuköllner Platzes, bei Benzol in gleicher Höhe. Die Friedhofstraße wiederum liegt nahezu gleichauf mit dem Neuköllner Platz. 

 

Dies macht eine bisherige Vermutung zur Gewissheit: Nach den Anliegern der Grabenstraße sind die Anlieger der Gebersheimer- Straße in Leonberg am höchsten mit Schadstoffen belastet. Die Gebersheimer Straße steht gewissermaßen beispielhaft für die Tatsache, daß in Leonberg vor allem einige reine Wohngebiete vergleichsweise hoch belastet sind. Dadurch sind die bisher in Leonberg diskutierten Verkehrsdiskussionen völlig neu zu bewerten. So ist z.B. die starke Präferenz der Entlastung der Neuen Stadtmitte bei den von der Verwaltung bisher vorgelegten Konzepten nicht gerechtfertigt. Es ist vielmehr dringend geboten, darüber nachzudenken, wie die Schadstoffkonzentrationen in den reinen Wohngebieten gesenkt werden kann. Zu beachten ist dabei, daß einzelnen Wohngebieten durch bereits konkrete Baumaßnahmen und Planungen weitere Belastungen drohen.  Beispiele dazu: Nordumfahrung Rutesheim , der groß ausgebauten Westanschluß, die ab Oktober gut ausgebaute Kreisstraße in Gebersheim und Höfingen, die Autobahnmaut, welche LKW-Verkehr in das Stadtgebiet ziehen wird usw. 

Vor diesem Hintergrund  ist es daher geboten, den Verkehrsentwicklungsplan neu zu diskutieren. Die reinen Wohngebiete benötigen eine Perspektive für eine spürbare Verkehrsentlastung. Eine neue Chance für eine Korrektur in diesem Sinne ist die anstehende Stadtentwicklungsplanung. Bei dieser Planung müssen die tatsächlichen Belastungsverhältnisse in Leonberg Berücksichtigung finden.

Übrigens:  

Die Belastung durch Luftschadstoffe ist gleichzeitig auch ein starkes Indiz für eine entsprechende Lärmbelastung. Leonberg ist nicht nur Gewerbestandort sondern auch Wohnstandort. Der Einkommensteueranteil ist inzwischen mit Abstand die höchste Steuerquelle der Gemeinde. Die Höhe dieses Anteils ist u.a. davon abhängig, wie viele Bürger überdurchschnittliche Einkommensteuerzahler sind. Insofern ist der Schutz der Wohngebiete auch ein Beitrag zu nachhaltigen Absicherung dieser für die Stadt äußerst wichtigen Einnahmequelle.   

Und: Immissionsminderung ist auch ein sehr wichtiger Beitrag zum Klima- und Hochwasserschutz und somit brandaktuell ! 

Und noch etwas:  

Die Messwerte der UMEG-Messtation am Leobad sind jederzeit über Internet abrufbar. (Für Interessierte: die Werte sind über die Homepage der Lokalen Agenda 21 zugänglich: www.agenda21-leonberg.de; dort auch weitere interessante Informationen rund um Schadstoffe und Lärm).

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