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Gartenstadt
fordert Verkehrsentlastung
BiGG
nimmt Stellung zur Flächennutzungsplanung “Wären wir ein eigenständiger Ortsteil, stünde die Realisierung einer Ortsumgehung außer Frage. Schließlich müssen wir den gleichen Verkehr wie z.B. in der Ortsdurchfahrt Rutesheim ertragen.“ So
klar und unmissverständlich äußert sich die BiGG zu der derzeitigen
Verkehrsbelastung der Gartenstadt und des angrenzenden Glemstals in
ihrer umfangreichen
Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans, der
demnächst im Gemeinderat behandelt wird. Welch hohe
Verkehrsbelastung die Bürger der Gartenstadt ertragen müssen, machen
folgende Fakten deutlich:
Trotz dieser für ein reines Wohngebiet
bereits unerträglichen Situation verwirft der Entwurf des Flächennutzungsplans
ausdrücklich eine
durchaus mögliche Entlastung des Stadtteils.
Eine als ’beträchtlich’ bezeichnete
Entlastungswirkung würde sich nur auf den Bereich der
Gartenstadt und ihr Umfeld konzentrieren, so
die
Begründung im Planentwurf.
Es geht also nicht
darum, Lösungen zu suchen, welche möglichst viele Stadtteile
entlasten, sondern einzig und allein um die punktuelle Entlastung eines
Straßenzuges der Innenstadt (Grabenstraße - Eltinger Straße). Von
einem integrierten Verkehrskonzept für die Gesamtstadt kann also keine
Rede sein. Für die Gartenstadt und das
Glemstal enthält die Flächennutzungsplanung allerdings noch eine
weitaus größere Bedrohung bereit: Der Westliche Altstadttunnel. Damit
wird die alte Nordwest-Tangente wieder zum Leben zu erweckt. Der einzige
Unterschied besteht darin, dass man auf eine direkte Verbindung entlang
der Bahnlinie bis zum künftigen Westanschluss verzichtet. Dieser Unterschied ist jedoch marginal. Das Ergebnis dieser
neuen ‚Glemstal -Trasse’ wird wie
bei der Nordwest-Tangente sein: Aus derzeit ruhigen Wohnstraßen wird
die künftige Hauptachse des Leonberger Verkehrs und es wird zusätzlicher
überörtlicher Verkehr angezogen. Natürlich werden auch die anderen
Straßen der Gartenstadt, insbesondere die Rutesheimer Straße und die
Gebersheimer Straße als ‚Zubringerstraßen’
erheblich mehr Verkehr verkraften müssen. Dies wäre eine
Katastrophe für die Lebensqualität in der Gartenstadt und dem Glemstal. Über diese genannten Punkte hinaus
geht die BiGG in ihrer Stellungnahme ausführlich auf die Pläne der
Stadt ein, verweist auf festgestellte Verfahrens- und Abwägungsfehler,
gibt Anregungen für Verbesserungen und macht Alternativvorschläge. So
moniert sie z.B. das Fehlen des Kapitels 17 "Umweltbericht"
und die Nichtberücksichtigung des Luftreinhalteplans, des
Immissionsschutzes und der Vorbelastungen des Glemstals samt seiner
Stadtteile. Sie hält es für schwere Abwägungsfehler, die
Verkehrsplanung mit der Zerstörung des Glemstals festzuschreiben,
obwohl es keine konkreten Planungen für die damit gewünschte neue
Stadtmitte gibt und die außerordentlich hohen Kosten der
Glemstal-Trasse samt ihren Nachteilen deshalb auch nicht gegen die damit
erreichbaren Vorteile abgewogen worden sind. Sie
hält es auch für notwendig, das neue Baurecht, welches europäisches
Umweltrecht in nationales Recht umsetzt, anzuwenden und weitere
verkehrliche Maßnahmen aufzunehmen, um zu einem echten integrierten
Verkehrskonzept für die Gesamtstadt zu kommen. Auch mit der Vorgabe der
Regionalplanung, die eine Siedlungsentwicklung entlang der S-Bahn
bevorzugt, müsse sich der Flächennutzungsplan auseinandersetzen. In der umfangreichen Stellungnahme weist die BiGG auch
daraufhin, dass dem Erläuterungsbericht nicht zu entnehmen ist, wie die
neu berechneten Verkehrsbelastungszahlen zustande gekommen sind. Auch auf die Feststellungen der Landesstelle für
Verkehrstechnik über die Stagnation und den teilweisen Rückgang der
Verkehrsmengen wird nicht eingegangen. Sie hält es schließlich für
unbedingt notwendig, die Auswirkungen der schon in kurzer Zeit zu
erwartenden bedeutenden Veränderungen des Verkehrsnetzes in und um
Leonberg abzuwarten (vor allem Nordumfahrung Rutesheim, Westanschluss)
bevor jetzt unvollständige und möglicherweise falsche Erkenntnisse
in einen Flächennutzungsplan einfließen. Die aufgezeigten Probleme und verkehrspolitischen
Nachteile des städtischen Verkehrskonzepts, insbesondere seine
Unvereinbarkeit mit den Zielen der Stadtentwicklungsplanung und der
Fortschreibung des Landschaftsplans (Zerstörung des Glemstals!) und der
erklärten Absicht, Durchgangsverkehr zu verhindern, münden schließlich
in die Forderung der BiGG, auf die Glemstal-Trasse zu verzichten.
Alternativ wird auf den Vorschlag der Agenda 21 für eine Bypass-Lösung
und auch auf den Vorschlag der Bürgerinitiative der Halde für einen
Tunnel mit Ausgang oberhalb der Bendel-Kreuzung verwiesen. Die BiGG ist der Auffassung, dass die betroffenen Bürger
von Politik und Verwaltung einerseits eine hinreichend geschlossene
Planung mit Berücksichtigung und Abschätzung der Folgen und
andererseits eine Auseinandersetzung mit ihren Ängsten und Sorgen
erwarten können, wenn sie sich nicht als Spielball der Politik sehen
sollen und damit alles Vertrauen verlieren. Die BiGG hat
daher die Stadtverwaltung und den Gemeinderat gebeten,
die Stellungnahme sorgfältig zu prüfen und in die weitere Planungen
einzubeziehen. Weitere Informationen im Internet unter www.leobigg.de.
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