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Gartenstadt fordert Verkehrsentlastung

BiGG nimmt Stellung zur Flächennutzungsplanung 

“Wären wir ein eigenständiger Ortsteil, stünde die Realisierung einer Ortsumgehung außer Frage. Schließlich müssen wir den gleichen Verkehr wie z.B. in der Ortsdurchfahrt Rutesheim ertragen.“

So klar und unmissverständlich äußert sich die BiGG zu der derzeitigen Verkehrsbelastung der Gartenstadt und des angrenzenden Glemstals in ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans, der demnächst im Gemeinderat behandelt wird. Welch hohe Verkehrsbelastung die Bürger der Gartenstadt ertragen müssen, machen folgende Fakten deutlich:  

  • 3 Hauptverkehrsstraßen führen durch den Stadtteil. Allein die Gebersheimer Straße hat eine Belastung von ca. 18.000 Kfz/Tag.
  • Der Bahnverkehr bringt eine enorme Lärmbelastung vor allem durch den nächtlichen internationalen Güterverkehr. Die Lärmwerte überschreiten die Grenzwerte der Gesundheitsgefährdung.
  • Die neue Nordumfahrung Rutesheim wird der Gartenstadt erheblichen zusätzlichen Verkehr bescheren.
  • Das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbegebiet Schertlenswald wird über die Gartenstadt versorgt werden und daher ebenfalls zu mehr Verkehr führen.
  • An der Gebersheimer Straße wird der ab dem Jahre 2010 gültigen EU-Grenzwert für NO2 schon jetzt um mehr als 50 % überschritten.

Trotz dieser für ein reines Wohngebiet bereits unerträglichen Situation verwirft der Entwurf des Flächennutzungsplans ausdrücklich eine durchaus mögliche Entlastung des Stadtteils. Eine als ’beträchtlich’ bezeichnete  Entlastungswirkung würde sich nur auf den Bereich der Gartenstadt und ihr Umfeld    konzentrieren, so die Begründung im Planentwurf. Es geht also nicht darum, Lösungen zu suchen, welche möglichst viele Stadtteile entlasten, sondern einzig und allein um die punktuelle Entlastung eines Straßenzuges der Innenstadt (Grabenstraße - Eltinger Straße). Von einem integrierten Verkehrskonzept für die Gesamtstadt kann also keine Rede sein. 

Für die Gartenstadt und das Glemstal enthält die Flächennutzungsplanung allerdings noch eine weitaus größere Bedrohung bereit: Der Westliche Altstadttunnel. Damit wird die alte Nordwest-Tangente wieder zum Leben zu erweckt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man auf eine direkte Verbindung entlang der Bahnlinie bis zum künftigen Westanschluss verzichtet.  Dieser Unterschied ist jedoch marginal. Das Ergebnis dieser neuen ‚Glemstal -Trasse’ wird  wie bei der Nordwest-Tangente sein: Aus derzeit ruhigen Wohnstraßen wird die künftige Hauptachse des Leonberger Verkehrs und es wird zusätzlicher überörtlicher Verkehr angezogen. Natürlich werden auch die anderen Straßen der Gartenstadt, insbesondere die Rutesheimer Straße und die Gebersheimer Straße als ‚Zubringerstraßen’  erheblich mehr Verkehr verkraften müssen. Dies wäre eine Katastrophe für die Lebensqualität in der Gartenstadt und dem Glemstal. 

Über diese genannten Punkte hinaus geht die BiGG in ihrer Stellungnahme ausführlich auf die Pläne der Stadt ein, verweist auf festgestellte Verfahrens- und Abwägungsfehler, gibt Anregungen für Verbesserungen und macht Alternativvorschläge. 

So moniert sie z.B. das Fehlen des Kapitels 17 "Umweltbericht" und die Nichtberücksichtigung des Luftreinhalteplans, des Immissionsschutzes und der Vorbelastungen des Glemstals samt seiner Stadtteile. Sie hält es für schwere Abwägungsfehler, die Verkehrsplanung mit der Zerstörung des Glemstals festzuschreiben, obwohl es keine konkreten Planungen für die damit gewünschte neue Stadtmitte gibt und die außerordentlich hohen Kosten der Glemstal-Trasse samt ihren Nachteilen deshalb auch nicht gegen die damit erreichbaren Vorteile abgewogen worden sind.  

Sie hält es auch für notwendig, das neue Baurecht, welches europäisches Umweltrecht in nationales Recht umsetzt, anzuwenden und weitere verkehrliche Maßnahmen aufzunehmen, um zu einem echten integrierten Verkehrskonzept für die Gesamtstadt zu kommen. Auch mit der Vorgabe der Regionalplanung, die eine Siedlungsentwicklung entlang der S-Bahn bevorzugt, müsse sich der Flächennutzungsplan auseinandersetzen. 

In der umfangreichen Stellungnahme weist die BiGG auch daraufhin, dass dem Erläuterungsbericht nicht zu entnehmen ist, wie die neu berechneten Verkehrsbelastungszahlen zustande gekommen sind.  Auch auf die Feststellungen der Landesstelle für Verkehrstechnik über die Stagnation und den teilweisen Rückgang der Verkehrsmengen wird nicht eingegangen. Sie hält es schließlich für unbedingt notwendig, die Auswirkungen der schon in kurzer Zeit zu erwartenden bedeutenden Veränderungen des Verkehrsnetzes in und um Leonberg abzuwarten (vor allem Nordumfahrung Rutesheim, Westanschluss) bevor jetzt unvollständige und möglicherweise falsche Erkenntnisse  in einen Flächennutzungsplan einfließen.  

Die aufgezeigten Probleme und verkehrspolitischen Nachteile des städtischen Verkehrskonzepts, insbesondere seine Unvereinbarkeit mit den Zielen der Stadtentwicklungsplanung und der Fortschreibung des Landschaftsplans (Zerstörung des Glemstals!) und der erklärten Absicht, Durchgangsverkehr zu verhindern, münden schließlich in die Forderung der BiGG, auf die Glemstal-Trasse zu verzichten. Alternativ wird auf den Vorschlag der Agenda 21 für eine Bypass-Lösung und auch auf den Vorschlag der Bürgerinitiative der Halde für einen Tunnel mit Ausgang oberhalb der Bendel-Kreuzung verwiesen.

Die BiGG ist der Auffassung, dass die betroffenen Bürger von Politik und Verwaltung einerseits eine hinreichend geschlossene Planung mit Berücksichtigung und Abschätzung der Folgen und andererseits eine Auseinandersetzung mit ihren Ängsten und Sorgen erwarten können, wenn sie sich nicht als Spielball der Politik sehen sollen und damit alles Vertrauen verlieren. Die BiGG hat daher die Stadtverwaltung und den Gemeinderat gebeten, die Stellungnahme sorgfältig zu prüfen und in die weitere Planungen einzubeziehen.  

Weitere Informationen im Internet unter www.leobigg.de.

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